Masken-Fittest für Atemschutzgeräteträger
nach DGUV R 112-190
Die Beurteilung der Passform ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherstellung der Wirksamkeit eines Atemschutzgerätes. Atemanschlüsse mit einer definierten Dichtlinie, z. B. an Gesicht oder Hals, werden als geschlossene Atemanschlüsse bezeichnet. Wenn der vorgesehene geschlossene Atemanschluss der Person nicht passt, bietet das Atemschutzgerät keinen wirksamen Schutz. Aus diesem Grund muss die Passform des Atemanschlusses an der Person individuell überprüft werden.
Die Anpassungsüberprüfung muss vor dem erstmaligen Gebrauch unter Anleitung einer dafür ausgebildeten Person durchgeführt werden. Vor der Anpassungsüberprüfung muss die Person in das korrekte Anlegen des Atemanschlusses unterwiesen und über den Zweck und die Verfahren für die Anpassungsüberprüfung informiert sein. Die atemschutz gerättragende Person muss während der Anpassungsüberprüfung im Bereich der definierten Dichtlinie des Atemanschlusses frei von Haaren sein.
Zur quantitativen Anpassungsüberprüfung wird die Partikelzählmethode
herangezogen. Dabei wird die Partikelanzahl in der Umgebungsatmosphäre und innerhalb der aufgesetzten Maske gemessen. Durch das Verhältnis der Partikelanzahl (außen zu innen) wird die individuelle Schutzwirkung des Atemanschlusses als Zahlenwert ermittelt. Dieser Wert wird auch als
Fit-Faktor bezeichnet.
Voraussetzungen:
- frei von Haaren im Bereich der Dichtlinie des Atemanschlusses
Verfahren:
- Prüfung wird durch vom Hersteller zertifizierte Mitarbeiter durchgeführt
- Prüfung wird mit Portacount 8048 durchgeführt und digital abgelegt.

